Kosten
Das Thema psychische Gesundheit hat in den letzten Jahren deutlich an Aufmerksamkeit und Akzeptanz gewonnen. Entsprechend bestehen verschiedene Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen oder andere Kostenträger. Gerne informiere ich Sie persönlich über die Rahmenbedingungen und beantworte Ihre individuellen Fragen in einem unverbindlichen Erstkontakt. Unter dem folgenden Link können Sie die aktuelle Gebührenordnung herunterladen.

Möglichkeiten
Aktuell sind leider alle Therapieplätze für gesetzlich Versicherte belegt.
Die Kosten werden durch Ihre gesetzliche Krankenkasse übernommen. Die ersten Gespräche (3x Psychotherapeutsche Sprechstunde & 4x Probatorische Sitzung jeweils á 50 Minuten) dienen dem Kennenlernen und weiterer Formalia der Beantragung einer Psychotherapie, sowie der Festlegung Ihrer Therapieziele und weiterer Anliegen.
Jedes Therapieverfahren, hier die systemische Psychotherapie, bekommt ein individuelles Gesprächskontingent von den Krankenkassen erstattet. Die Beantragung der Therapie nach den Kennenlern Gesprächen läuft folgendermaßen ab:
Entweder wird eine Kurzzeittherapie 1 (insgesamt 12 Gespräche á 50 Minuten) und bei Bedarf anschließend die Kurzzeittherapie 2 (ebenfalls 12 Gespräche á 50Minuten) beantragt, die in der Regel unbeanstandet bewilligt werden. Bei größerem Bedarf kann ansonsten mittels eines Antrags an einen Gutachter Ihrer Krankenkasse ein anonymisierter Bericht auf Grundlage der Informationen der ersten Gespräche erstellt werden, um eine Langzeittherapie zu beantragen (bei Bewilligung 36 Gespräche á 50 Minuten). Auf diese Langzeittherapie kann bei bei weiter bestehendem Bedarf ein Fortführungsantrag (weitere 12 Gespräche á 50 Minuten) gestellt werden, sodass in jedem der beiden Wege insgesamt ein Kontingent von 48 Gesprächseinheiten á 50 Minuten möglich sind.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen während des Prozesses zur Verfügung.
Die privaten Krankenversicherungen und Beihilfeträger übernehmen in der Regel die Kosten für die Therapie, wobei es vom einzelnen Anbieter und Tarif abhängt, in welchem konkreten Stundenumfang die Kosten getragen werden. Zudem variieren die Formalitäten, die vor Beginn einer Psychotherapie zu beachten sind. Manche Privaten Krankenversicherungen wünschen einen schriftlichen Antrag des Therapeuten für die Leistungszusage, anderen reicht die Rechnungsstellung der Leistungen. Deshalb empfehle ich, alle Informationen vorab der Sitzung bei einem Telefonat mit der eigenen Versicherung bzw. Beihilfestelle abzuklären. Das Honorar richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) .
Zunächst klären wir den Behandlungsanlass und vereinbaren danach mögliche Therapieziele. Weitere Sitzungen werden individuell vereinbart. In der Regel umfasst eine Paartherapie 5 – 15 Doppelsitzungen. Eine 90-minütige Sitzung kostet 250 € (umsatzsteuerbefreit).
Aktuell nicht verfügbar: Es besteht auf Nachfrage die Möglichkeit bei 90-minütigen Paargesprächen mit einer weiteren systemischen Therapeutin, also therapeutisch zu zweit zu arbeiten und so zwei Geschlechterrollen abzubilden. Dafür wird ein Mehrbetrag von 100€ berechnet.
Für diejenigen, die ihre Therapie oder Coaching selbst zahlen, bestehen keinerlei Formalitäten oder Anträge, die vor Beginn der Sitzungen berücksichtigt werden müssen. Die Kosten für Psychotherapie sowie Coaching können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§ 33 EStG).
Die reguläre Abrechnung erfolgt auf Grundlage der GOÄ/GOP.
Soldat*innen können aufgrund einer Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium für Verteidigung eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Dafür benötigen sie von ihrem*ihren Truppenärzt*in einen Überweisungsschein und den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung“ über die probatorischen Sitzungen. Bitte bringen Sie beides mit zum Erstgespräch.
Bundespolizist*innen können ebenfalls aufgrund der Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium für Verteidigung eine Psychotherapie bei Bedarf sich an die psychotherapeutische Privatpraxen wenden. Das ambulante Versorgungsangebot (Verfahren, die Anträge und die Bewilligungsschritt) sind gleich zu denen der gesetzlichen Krankenversicherung gestaltet. Aus diesem Grund ist vorgesehen, dass vor der eigentlichen Psychotherapie eine psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt wird. Diese Sprechstunde kann bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten oder auch bei privaten Psychotherapeuten abgehalten werden. Die Therapie kann bei der Abrechnungsstelle Heilfürsorge Bundespolizei in 53754 Sankt Augustin beantragt und abgerechnet werden.