Kosten
Das Thema psychische Gesundheit hat in den letzten Jahren deutlich an Aufmerksamkeit und Akzeptanz gewonnen. Entsprechend bestehen verschiedene Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen oder andere Kostenträger. Gerne informiere ich Sie persönlich über die Rahmenbedingungen und beantworte Ihre individuellen Fragen in einem unverbindlichen Erstkontakt. Unter dem folgenden Link können Sie die aktuelle Gebührenordnung herunterladen.

Möglichkeiten
Die Kostenübernahme kann auf Grundlage des sogenannten Kostenerstattungsverfahren (§13.3, SGB V) mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgen und nicht über die Kassenzulassung als Vertragspraxis. Das Kostenerstattungsverfahren ist ein Abrechnungsverfahren für Patient*innen, die keinen Therapieplatz bei niedergelassenen Behandler*innen („Vertragspsychotherapeut*innen“) gefunden haben. Aus diesem Grund ist die Krankenkasse verpflichtet eine gleichwertige Behandlung (gleiche Qualifikation und gleiches Verfahren) für die Versicherungsnehmer*innen zu finanzieren.
In der Regel lehnen Gerichte Wartezeiten über 6 Wochen und mehr als fünf Anfragen bei Vertragsbehandlern als unzumutbar ab.
Fragen Sie im ersten Schritt bei ihrer Krankenkasse nach, ob sie die Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis übernehmen wird. Fragen Sie dabei, wie Sie erfolgreich den Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie stellen können. Es geht ein formloses, individuelles Schreiben, in dem Sie die Gründe aufzeigen, warum Sie eine „außervertragliche“ psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen möchten. Dem Antrag fügen Sie bei:
– Bescheinigung (PTV 11) mit der Empfehlung aus einer psychotherapeutischen Sprechstunde auf zeitnahe Psychotherapie mit Vermerk auf Dringlichkeit (mit Dringlichkeitscode)
– Schriftlichen Nachweis über die Versuche einen Therapieplatz bei einem Vertragsbehandelnden Psychotherapeuten erhalten zu haben (Wartezeit, Auflistung der Versuche und Ablehnungen mit Datum und Ergebnis).
– Für den Fall, dass sie eine/n behandelnde/n Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie (ambulant oder in einer Klinik) haben, dann kann Ihnen diese/r eine weitere Dringlichkeitsbescheinigung aushändigen, dass die Psychotherapie dringlich und nicht aufschiebbar ist.
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit per E-Mail oder per Kontaktanfrage bei mir melden.
Die privaten Krankenversicherungen und Beihilfeträger übernehmen in der Regel die Kosten für die Therapie, wobei es vom einzelnen Anbieter und Tarif abhängt, in welchem konkreten Stundenumfang die Kosten getragen werden. Zudem variieren die Formalitäten, die vor Beginn einer Psychotherapie zu beachten sind. Manche Privaten Krankenversicherungen wünschen einen schriftlichen Antrag des Therapeuten für die Leistungszusage, anderen reicht die Rechnungsstellung der Leistungen. Deshalb empfehle ich, alle Informationen vorab der Sitzung bei einem Telefonat mit der eigenen Versicherung bzw. Beihilfestelle abzuklären. Das Honorar richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) .
Zunächst beginnen wir mit einem Paargespräch (1 Doppelsitzung = 90 Minuten). Hierbei klären wir den Behandlungsanlass und vereinbaren danach mögliche Therapieziele. Weitere Sitzungen werden individuell vereinbart. In der Regel umfasst eine Paartherapie 5 – 15 Doppelsitzungen. Eine 90-minütige Sitzung kostet 250 € (umsatzsteuerbefreit).
Es besteht auf Nachfrage die Möglichkeit bei 90-minütigen Paargesprächen mit einer weiteren systemischen Therapeutin, also therapeutisch zu zweit zu arbeiten und so zwei Geschlechterrollen abzubilden. Dafür wird ein Mehrbetrag von 50€ berechnet.
Für diejenigen, die ihre Therapie oder Coaching selbst zahlen, bestehen keinerlei Formalitäten oder Anträge, die vor Beginn der Sitzungen berücksichtigt werden müssen. Die Kosten für Psychotherapie sowie Coaching können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§ 33 EStG).
Die reguläre Abrechnung erfolgt auf Grundlage der GOÄ/GOP.
Soldat*innen können aufgrund einer Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium für Verteidigung eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Dafür benötigen sie von ihrem*ihren Truppenärzt*in einen Überweisungsschein und den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung“ über die probatorischen Sitzungen. Bitte bringen Sie beides mit zum Erstgespräch.
Bundespolizist*innen können ebenfalls aufgrund der Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium für Verteidigung eine Psychotherapie bei Bedarf sich an die psychotherapeutische Privatpraxen wenden. Das ambulante Versorgungsangebot (Verfahren, die Anträge und die Bewilligungsschritt) sind gleich zu denen der gesetzlichen Krankenversicherung gestaltet. Aus diesem Grund ist vorgesehen, dass vor der eigentlichen Psychotherapie eine psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt wird. Diese Sprechstunde kann bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten oder auch bei privaten Psychotherapeuten abgehalten werden. Die Therapie kann bei der Abrechnungsstelle Heilfürsorge Bundespolizei in 53754 Sankt Augustin beantragt und abgerechnet werden.
